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Absolute Verschwiegenheitspflicht

 

Die Schweigepflicht im engeren Sinn dient unmittelbar dem Schutz des persönlichen Lebens- und Geheimnisbereichs (Privatsphäre) einer Person, die sich bestimmten Berufsgruppen oder bestimmten staatlichen oder privaten Institutionen anvertraut. Dementsprechend schützt die Schweigepflicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das in Deutschland Verfassungsrang hat.

Hiermit erkläre ich mich zur Einhaltung der absoluten Verschwiegenheitspflicht gegenüber anderen.

 

 

 

    Karlheinz Greim-Fürstenberg

 

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